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    Schutzkonzept der Musik- und Tanzschule Trossingen    

Wir

  • sind für alle da, denen Musik wichtig ist.
  • entwickeln Unterrichts- und Musikangebote für Menschen aus allen Altersgruppen, allen gesellschaftlichen Schichten und aus den verschiedenen Kulturen.
  • fördern die individuellen Begabungen unserer SuS.
  • machen Mut, sich aktiv musikalisch zu betätigen, zu singen und zu spielen, alleine und gemeinsam mit anderen.
  • fördern das Musikverstehen, die Kenntnis der Musiksprachen und der Musikgeschichte.
  • kooperieren mit anderen Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Bezirkes, mit Kindergärten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Orchestern, Chören …
  • arbeiten in gegenseitigem Respekt zusammen – an der Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Bildungsangebote.

Daraus resultiert, dass wir Grenzen respektieren und ein offenes und vertrauensvolles Klima schaffen. Das Thema Kinderschutz wird bei uns thematisiert (Lehrkräfte und SuS) und es gibt Ansprechpersonen, wenn unsere SuS sich nicht wohl fühlen.

Wir nehmen den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII ernst.

Die Schulleitung hat dieses Schutzkonzept entwickelt.

Ralf Vosseler, 07425/327873

Ralf Reiter, 07425/327874

Jürgen Messner, 07425/91194

Marlies Pape, 07425/91193

Die Musik- und Tanzschule betrachtet es als ihre Aufgabe, das Thema Kinderschutz voran zu bringen. Musikschul- und Tanzunterricht ist durch die Besonderheit des Einzelunterrichtes sowohl ein Bereich, in dem es ein Risiko gibt, als auch einer, der durch das langjährige vertrauensvolle Verhältnis zwischen Lehrkraft und SuS helfen kann, sich zu öffnen. Das Erlernen eines Instrumentes, das Singen und das Tanzen hilft Kindern und Jugendlichen, sich weiter zu entwickeln, sich auszudrücken und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranzureifen.

Dies soll in einer gewaltfreien, offenen Atmosphäre geschehen, auf psychischer und selbstverständlich auf physischer Ebene.

Wir möchten

  • Kinderschutz niedrigschwellig und offen ermöglichen.
  • Transparenz und gut kommunizierte Möglichkeiten geben, uns anzusprechen.
  • Unsere Lehrkräfte sensibilisieren und schulen und einen offenen Austausch ermöglichen.
  • Einen Verhaltenskodex entwickeln und praktizieren.

 

Prävention, ein Beschwerdeverfahren und ein Notfallplan sind für uns selbstverständlich.

Grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Nähe und Distanz

 

Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musik- und Tanzschule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in Kleingruppen arbeiten Lehrende und Lernende sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Dabei spielen überaus persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel-und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle. Einerseits ist diese Situation von persönlicher Nähe geprägt, einem essentiellen Bestandteil der Ausbildung und andererseits können aber gerade in dieser ausgeprägten Nähe Grenzen verschwimmen und bei Lehrenden wie auch bei Lernenden missverständliches oder übergriffiges Verhalten und Grenzüberschreitungen entstehen.

Von Fragen des Musizierens und der Interpretation können Gespräche auf persönliche Einstellungen und Wertevorstellungen übergehen. Dabei kann es zu unangemessener Einmischung von Lehrenden und Lernenden kommen. Als Lehrkraft ist es wichtig, sich seiner Rolle in den unterschiedlichen Situationen bewusst zu sein: im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen und Reisen, bei direkten Kontakten mit Schülern und deren Eltern. Aber auch als Lehrkraft dürfen wir Grenzen setzen, wie nah wir den körperlichen und persönlichen Kontakt zu unseren Schülern wollen, wenn die Initiative von den Schülern oder deren Eltern ausgeht. Beim Musizieren am Instrument, mit der Stimme oder beim Tanz ist die Arbeit mit dem Körper immer wieder ein elementares und zentrales Thema. Gerade in diesem Bereich werden Grenzen sehr leicht und manchmal unbemerkt überschritten.

Diskriminierung beginnt dort, wo sich Menschen durch das Verhalten eines Gegenübers hinsichtlich ihrer Persönlichkeit, ihrer Kultur, ihres Geschlechtes oder ihrer äußeren Erscheinung herabgewürdigt fühlen und dadurch bei ihnen Unwohlsein und Minderwertigkeitsgefühle ausgelöst werden.

Machtmissbrauch beginnt dort, wo Menschen sich von einer höhergestellten Person aufgrund eines Arbeitsverhältnisses gezwungen fühlen, unangemessenes Verhalten hinzunehmen oder sich selbst in einer bestimmten Weise zu verhalten.

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo Menschen Äußerungen, aber auch Blicke und Gesten eines Gegenübers als unangemessen, unangenehm oder bedrängend empfinden und ihre persönlichen Grenzen überschritten werden. Sexuelle Belästigung ist ein einseitiges, geschlechtsbezogenes Verhalten, das sich verbal, nonverbal oder physisch äußern kann. Es wird als einschüchternd, demütigend und verstörend empfunden. Abschließend lässt sich sagen, dass der Umgang mit Grenzen in unserem Unterricht ein hohes Maß an Sensibilität erfordert und es leicht zu Missverständnissen kommen kann. Darum ist ein wichtiger Baustein der Prävention, den Lernenden in seiner Person zu stärken und ihn aktiv an seiner Mitgestaltung am Unterricht zu fördern. Umso eher traut er sich Grenzen zu ziehen.

  1. Körperberührungen werden ausschließlich bei pädagogischen Erfordernissen eingesetzt. Bitte andere Methoden prüfen und Gewohnheiten hinterfragen.
  2. Vor Körperberührungen werden Schülerinnen und Schüler gefragt. Ein vorausgehendes Gespräch vor der ersten Stunde mit den Eltern und SuS wird dringend empfohlen.
  3. Die Selbstbeteiligung am Unterricht wird gefördert.
  4. SuS und Lehrende können Berührungen untersagen.
  5. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musik- und Tanzschule psychische Gewalt, sexuelle Belästigung oder Machtmissbrauch vermuten oder erkennen oder von Betroffenen um Hilfe gebeten werden, müssen die Leitung oder die Ansprechpartner des Schutzkonzeptes informiert werden.
  6. Es ist nicht zulässig, seine SuS diskriminierend, respektlos, demütigend oder herabwertend zu behandeln.
  7. Als Lehrperson bin ich verpflichtet, bei verbalen, tätlichen oder medialen Verletzungen zwischen den SuS einzugreifen.

Es folgen Hinweise, wie ein Risiko festgestellt und reduziert werden kann.

  1. Risiko-Identifikation: Welche Risiken möglicher sexualisierter Gewalt können in den verschiedenen Aktivitäten/Praxisformen/Angeboten/Veranstaltungen auftreten?

– Verbale Angriffe, körpersprachliche Äußerungen (Blicke, Gesten), die dem SuS zu nahe treten bzw. eine sexualisierte Atmosphäre erzeugen

– Unerwünschte Berührungen, Berührungen in Bereichen, in denen SuS das nicht möchten

– Gewalt von SuS untereinander

– SuS sind häuslicher Gewalt ausgesetzt

– Pädophile Lehrkräfte sind möglich

 

  1. Fallen Betroffenensignale auf? Z. B.:

– Verhaltensänderungen oder Verhaltensauffälligkeiten

– stark sexualisierte Sprache

– plötzliche Widerstände gegen bestimmte Personen oder der Teilnahme an Aktionen

– fordert andere Kinder zu sexuellen Handlungen auf, Verletzung der Grenzen anderer, spielt oder spricht über Handlungen, die einer Erwachsenen- Sexualität entsprechen

– nahe Beziehung zu einer deutlich älteren Person

 

  1. Risiko-Bewertung: Benennen, wann ein Risiko eintreten könnte.

– Musikunterricht geht oft nicht ohne Berührungen, kaum jemand sagt nein, wenn direkt vorher gefragt wird. Damit werden leicht Grenzen überschritten.

EMP: Geringeres Risiko, da keine 1:1 Situation, trotzdem wegen der Körpernähe auf Übergriffigkeiten achten.

– Der Unterricht findet hinter verschlossenen Türen in den Musikschulgebäuden, nachmittags in leeren Schulen oder sogar zu Hause bei der Lehrkraft statt.

Es soll vermieden werden, dass nur eine Lehrkraft in einem Gebäude unterrichtet, Unterricht in Privaträumen wird möglichst vermieden.

– Die Türen könnten von innen verschlossen werden: Bekanntmachen, dass dies zu unterbleiben hat.

– Reisen im Rahmen von Schüleraustauschen und Probenfahrten: Aufsicht nicht durchgängig möglich, SuS sind in Gastfamilien, Jugendherbergen u. Ä.

 

  1. Risiko-Management: Erkennen von Ursachen, Maßnahmen- und Ressourcenplanung zur Risikovermeidung und der Prävention, Dokumentation und Umsetzung.

– Verhaltensregeln und Verhaltenscodex werden von allen Lehrkräften gelesen und unterschrieben.

– Veröffentlichung von Leitbild, Schutzkonzept und Ansprechpersonen

– An geeigneten Orten (Lehrerzimmer) werden die Notfallpläne ausgehängt, im internen Bereich der Website hochgeladen.

– Wie kann ein Klima entstehen, in dem man darüber reden kann?

Kultur der Transparenz, Lehrkräfte und SuS einbeziehen.

  1. Thema Berührungen so früh wie möglich klären, nicht erst, wenn SuS angefasst werden sollen ermöglicht eher ein Nein-Sagen

– Einzelunterricht begünstigt ein vertrauensvolles Miteinander. SuS sprechen oft eher ihre Lehrkraft als Eltern oder Schullehrer an, wenn sie Übergriffen ausgesetzt sind. Notfallpläne sind bekannt.

Überprüfung: Risikoanalyse in regelmäßigen Abständen durchlaufen und aktualisieren.

– Regelmäßig bei Neueinstellungen und Vollversammlungen thematisieren

– Alle 5 Jahre neue Führungszeugnisse einholen.

  1. Analyse früherer Fälle (Sind uns Fälle bekannt, wenn ja welche? Was ist vorgefallen? Was leiten wir daraus ab?)

In dem Verfahren werden örtliche Gegebenheiten auf Sicherheit geprüft. Der Datenschutz muss eingehalten werden.

  • Anonymität Beschwerdeführer/in so weit wie möglich wahren
  • schnell für vorläufige Schutzmaßnahmen sorgen
  • Beschwerde nachgehen und aufklären
  • Geeignete Maßnahmen gegen das Verhalten und Handeln des Beschuldigten ergreifen
  • Maßnahmen nicht gegen den Willen der Betroffenen
  • Sachverhalt erst aus Sicht der Betroffenen, dann aus Sicht der Angeschuldigten anhören
  • Vertrauenslehrerin, Kummerkasten
  • Lehrkräfte im Wahrnehmen und respektieren persönlicher Grenzen schulen
  • Schutzkonzept bei Einstellung thematisieren, Eltern bei Anmeldung
  • Täterinnen und Täter suchen gezielt die Nähe zu Kindern und Jugendlichen
  • Täterinnen und Täter engagieren sich über das normale Maß, sind hoch empathisch im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Täterinnen und Täter bauen ein Vertrauensverhältnis zum Opfer und zu dessen Familie auf
  • Täterinnen und Täter zeigen ein hohes Maß an Selbstverständlichkeit für eigene unangemessene Grenzüberschreitungen („War doch nur Spaß“)
  • suchen häufig emotional bedürftige Opfer aus
  • Im Rahmen einer „Anbahnungsphase“  versuchen sie, durch besondere Unternehmungen, Aufmerksamkeit und Geschenke eine besondere Beziehung zum möglichen Opfer aufzubauen und seine Arglosigkeit und Dankbarkeit zu fördern
  • Täterinnen und Täter „testen“ meist nach und nach die Widerstände der Kinder/Jugendlichen, ehe sie gezielt Gelegenheiten für Übergriffe schaffen. Dazu gehört, das Gespräch auf sexuelle Themen zu lenken und sich dafür ansprechbar zu zeigen. Sie überschreiten dabei die Schamgrenzen der Mädchen und Jungen und desensibilisieren sie systematisch. Auch scheinbar zufällige Berührungen an intimen Stellen gehören zum „Testen“.
  • Durch den Einsatz von Verunsicherungen („Das ist alles ganz normal.“), Schuldgefühlen („Das ist doch alles deine Schuld“) und Drohungen (Entzug von Zuneigung und Privilegien, Isolation/Ausstoßung, öffentliche Bloßstellung, Zerstörung der Familie, körperliche Gewalt etc. machen Täterinnen und Täter ihre Opfer gefügig und sichern sich deren Verschwiegenheit; dabei nutzen sie auch gezielt Loyalitäten („Du hast mich doch lieb.“, „Wenn du was erzählst, komme ich ins Gefängnis.“) und Abhängigkeiten des Opfers sowie ihre hierarchische Überlegenheitsposition aus.
  • Sich mit der Leitung gut stellen oder eigene Leitungspositionen übernehmen, schwach wirken, Mitleid erwecken, um „Beißhemmungen“ zu erzeugen, sich unentbehrlich machen, z.B. durch Übernahme unattraktiver Dienste, Fehler von Kolleginnen und Kollegen decken und Abhängigkeiten erzeugen
  • Engagement bis in den privaten Bereich ausdehnen
  • Flirten und Affären mit Kolleginnen und Kollegen, als guter Kumpel im Team auftreten
  • Freundschaften mit Eltern
  • Berufliches Wissen über die Kinder oder Jugendlichen ausnutzen
  • Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber Kolleginnen und Kollegen
  • Wahrnehmung von grenzüberschreitendem Verhalten
  • Info an Leitung
  • Bewertung der Information durch Leitung
  • Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich? JA-NEIN Maßnahmen ergreifen
  • Krisenkommunikation
  • Weitere Klärung erforderlich? JA-NEIN Externe Expertise einholen
  • Verdacht begründet? NEIN-JA Info an Beteiligte, ggf. Rehabilitation
  • Gemeinsame Risikoeinschätzung
  • Gespräch mit dem / der betroffenen Beschäftigten Weiterführung des Verfahrens? NEIN-JA
  • Fortführung des Verfahrens: JA Rehabilitierung
  • Freistellung / Hausverbot Maßnahmen abwägen
  • Hilfe für Betroffene
  • Sanktionen
  • Transparenz
  • Dienstrechtliche Optionen
  • Ggf. Strafanzeige
  • Transparenz im Team
  • Bewährungsauflagen

Zur Krisenkommunikation gehört vor allem auch die Information der Eltern! Der Informationspflicht gegenüber den Eltern sollte man unbedingt zügig aber nicht übereilt nachkommen. Dies ist wichtig, da Sie dadurch möglicherweise über weitere Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden. Beziehen Sie Ihre externe Beratung mit in die Planung und Durchführung von Elterngesprächen ein. Eltern sind verständlicherweise eher emotional. Ein bedachtsamer, ehrlicher Umgang damit ist wichtig.

Bitte beachten! Die Information der Eltern sollte nach dem Grundsatz erfolgen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen sind zu beachten. Die Offenlegung von Täterwissen muss unbedingt vermieden und der Opferschutz sichergestellt sein. Die Information darf keinen Anlass zu übler Nachrede bieten.

Wenn gewichtige Anhaltspunkte die Vermutung bestätigen:

  • Gespräch mit dem / der betroffenen Mitarbeitenden (Informationen einholen, Anhörung, dabei von der Unschuldsvermutung ausgehen, keine suggestiven, sondern offene Fragen stellen)
  • Gespräch mit den Sorgeberechtigten (Über Sachstand informieren, bisherige Schritte darstellen, Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten, verdeutlichen, dass gerichtsverwertbare Gespräche nur durch die Kriminalpolizei erfolgen dürfen, nächste Schritte abstimmen

Der Nachsorge ist ein hoher Stellenwert einzuräumen und bedarf in der Regel einer qualifizierten externen Begleitung. Gleichzeitig muss die Leitung umfassend und ausführlich über das Verfahren informieren. Dies bedeutet eine intensive Nachbereitung im Team, aber auch gegenüber Eltern. Die Öffentlichkeit im eigenen Sozialraum muss sensibel und ausreichend informiert werden. Die Rehabilitation muss mit der gleichen Intensität und Korrektheit durchgeführt werden, wie die Aufklärung eines Verdachtes.

von Kindern und Jugendlichen

 

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

  • Erkennen und Dokumentieren von Anhaltspunkten
  • Info an Leitung und Team
  • Ist professionelle Hilfe nötig? JA-NEIN
  • Weitere Beobachtung
  • Einschaltung einer erfahrenen Fachkraft durch die Schulleitung

 

AB HIER SOLLTE DIE PROFESSIONELLE HILFE ANLEITEN UND ENTSCHEIDEN!

 

  • Gemeinsame Risikoeinschätzung
  • Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich? JA-NEIN Sofort Allgemeinen Sozialen Dienst einschalten und Eltern informieren
  • Gespräch mit den Eltern führen
  • Fallen Ihnen in Ihrer Gruppe oder Ihrer Funktion – einmalig oder wiederholt – gewichtige Anhaltspunkte bei einem Kind oder Jugendlichen auf, die eine Kindeswohlgefährdung möglich oder sogar wahrscheinlich erscheinen lassen, informieren Sie Ihre Leitung und überprüfen Sie Ihre persönlichen Wahrnehmungen im Team. Dazu empfehlen wir Ihnen, Ihre Beobachtungen und Eindrücke frühzeitig zu dokumentieren.
  • Verdichtet sich die Sorge in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung durch den Austausch im Team, muss die Leitung nach § 8 a Abs. 4 SGB VIII eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Fachlich ist dies sehr geboten. Die fachliche und persönliche bzw. emotionale Distanz sowie die wichtig Außenperspektive sind in dieser Situation außerordentlich hilfreich.
  • Die Einbeziehung der Eltern erfolgt – wenn dadurch der Kindesschutz nicht gefährdet wird –nach der Hinzuziehung der Fachkraft. Gerade bei Fällen sexueller Gewalt sind manchmal durch eine zu frühe Einbeziehung der Eltern ohne hinreichende vorherige fachliche reflexionsschwere Fehler gemacht worden.

Polizei: 110

Nächstgelegene Polizeidienststelle: 07425/33866

Feuerwehr: 112

Kindernotdienst: 116117 (auch ärztlicher Bereitschaftsdienst)

Trossingen, 01.07.2025

Ralf Vosseler

Schulleiter

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