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Ermäßigungen auf Unterrichtsentgelte

Die Mitgliedsgemeinden subventionieren den Musikunterricht unterschiedlich, daher ist das Unterrichtsentgelt ortsabhängig. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der Entgelttabelle.

Die Musikvereine Aixheim und Aldingen bieten bei Mitgliedschaft auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von 50%, jedoch maximal 25 Euro auf das Unterrichtsentgelt. Der Musikverein stellt, soweit vorhanden, das Instrument zur Verfügung.

Die Musikschule Trossingen gewährt bei Mitgliedschaft in den Musikvereinen Balgheim, Rietheim-Weilheim, Denkingen und Trossingen auf Antrag eine zeitlich begrenzte, aber deutliche Reduzierung des Unterrichtsentgelts.

__Menschen sind um ihrer selbst Willen bedeutend – nicht wegen ihrer Leistungen. Darum richten wir unser Handeln und Lehren nach den individuellen Möglichkeiten der Lernenden aus.

Familienpass für Geringverdiener
Zusätzlich zur Bildungsinvestition fördert die Stadt Trossingen ihre Musik- und Tanzschüler:innen über den Familienpass: berechtigte Familien erhalten eine weitere Gebührenreduzierung in Höhe von 20 % (Musikschule) bzw. 35% (Tanzschule). Der Familienpass wird von der Stadt Trossingen ausgestellt und kann im Bürgerbüro beantragt werden. Bitte legen Sie uns Ihren Familienpass vor, damit wir Ihnen diese Vergünstigung einräumen können.

Geschwisterrabatt
Die Musik- und Tanzschule Trossingen gewährt automatisch ab dem zweiten Kind 10% Ermäßigung auf alle Kinder der Familie und Unterrichtsfächer.
Die Familienermäßigung wird nicht gewährt, wenn ein weiteres Kind lediglich ein Gruppen-, Ensembleunterricht oder ein kostenloses Angebot wahrnimmt.

Sozialermäßigung
Mit Nachweis auf Sozialunterstützung kann die Musikschule Trossingen eine Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewähren. Über die Höhe und Genehmigung entscheidet der Schulleiter.

Begabtenförderung
Schülerinnen und Schüler, die einen 1. Preis beim Regionalwettbewerb »Jugend musiziert« erreichen, erhalten für eine befristete Dauer einen zusätzlichen Zeitbonus zu ihrem bisherigen Unterricht.

Bildungspaket des Bundesministeriums
Das Programm „Bildungspaket“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in der Schule und der Freizeit nutzen, zu denen auch der Musikunterricht an unserer Musikschule gehört. Trägerschaft und Umsetzung liegen beim Landkreis. Informieren Sie sich bei uns. Gerne reichen wir Ihnen die Unterlagen weiter.

Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu den Ermäßigungen haben.

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