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Ferienregelung

Je nach Absprache können zwischen Schüler/Familie und Lehrkraft auch zu Schulferienzeiten Unterrichtstermine vereinbart werden.

Der Nutzer hat Anspruch auf 36 Unterrichte seiner bestellten Bausteine. Davon finden 18 Unterrichte im Winterschulhalbjahr und 18
Unterrichte im Sommerschulhalbjahr statt.
Regelung bei Schul-AGs: Damit die Teilnahme im letzten AG-Jahr vor
den Sommerferien beendet werden kann, werden die bis Juli erfolgten Unterrichte durch Auftritte in Schule und Musikschule ergänzt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen in unserer Verwaltung gerne zur Verfügung.

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