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    FAQ – Häufige Fragen   

Zum Unterricht

Schon wenige Monate alte Kleinkinder können mit einer Begleitperson am »Babymusikgarten®« teilnehmen. Danach bieten wir für jedes Alter bis einschließlich sechs Jahre weiterführende Kurse in der »Elementaren Musikpraxis« (EMP). Ab sechs bzw. sieben Jahren beginnt man in der Regel mit dem Instrumentalunterricht in einem bestimmten Instrument.

In der Tanzschule startet das Angebot für Kinder ab drei Jahren mit dem Kurs »Kreativer Kindertanz«.

Das Schuljahr ist in zwei Schulhalbjahre unterteilt: Das Winterschulhalbjahr beginnt am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommerhalbjahr beginnt am 01. April und endet am 30. September. Der Einstieg in den Musik- und Tanzunterricht ist in der Regel zu Monatsbeginn möglich.

Die Kurse »Tanzprojekt!« und »Musikalische Früherziehung« sowie die Kooperationen mit Kitas und Grundschulen beginnen zum Winterschulhalbjahr. Der Einstieg in einen Musikgarten®-Kurs ist zu Monatsbeginn möglich.

Genau für diesen Fall bieten wir sogenannte Schnupperstunden an. Kinder bis 18 Jahre haben die Möglichkeit ohne Vertragsbindung, drei kostenlose Probestunden à 30 Minuten in einem Instrument ihrer Wahl zu nehmen. Nach diesen drei Schnupperstunden können Sie und Ihr Kind entscheiden, ob Sie Ihr Kind anmelden wollen oder nicht. Schnupperstunden sind nach Absprache auch in der »Elementaren Musikpraxis« und in der Tanzschule möglich. Mehr Informationen finden Sie unter Schnupperstunden.

Ja, wir haben zahlreiche Ensembles und Orchester an der Musikschule, wie Streichensembles und -orchester, Akkordeonensemble und -orchester, ein Jugendblasorchester und viele mehr. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ja, natürlich! Dabei ist es hilfreich, sich selbst nicht unter zu hohen Druck zu setzen. Musizieren soll auch beim Üben Spaß machen – es ist den Menschen eine durch und durch erfüllende Tätigkeit.

Selbstverständlich können Erwachsene bei uns Instrumentalunterricht nehmen, entweder klassisch über das Bausteinsystem mit wöchentlichem Unterricht, oder flexibel über das sogenannte Bausteinpaket. Erwachsene haben ebenfalls die Möglichkeit, in Ensembles und Orchestern mitzuspielen.
Die Tanzschule hält Angebote wie Ballett, Steptanz, Line Dance und Paartanz auch für Erwachsene vor.
Mehr Informationen über den Unterricht für Erwachsene finden Sie hier.

Ja, die Musikschule verfügt über ein Instrumentenlager mit Instrumenten, die an Lernende verliehen werden. Die Leihgebühr eines Instruments beträgt monatlich 13,00 € zusätzlich zum Unterrichtsentgelt. Hierfür wird ein Leihvertrag abgeschlossen. Bitte fragen Sie in der Verwaltung nach.

Wir unterrichten in den Räumen der Musik- und Tanzschule in der Löhrstr. 32 in Trossingen, im Ausbildungszentrum in der Rudolf-Diesel-Straße 1 in Spaichingen, in zahlreichen Kitas, Grundschulen und im Gymnasium in Trossingen und den Nachbargemeinden Aldingen, Aixheim, Balgheim, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Gunningen, Rietheim, Talheim und Weilheim.

Im Falle einer zwingenden Verhinderung, wie beispielsweise Krankheit, schulbedingter Abwesenheit, o.Ä. ist der oder die Schüler:in zu entschuldigen. Ein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts in diesem Fall besteht nicht. Wir bemühen uns, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Bei Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht durch eine Vertretung erteilt oder in Absprache mit der Lehrkraft vor- oder nachgeholt. Genaueres können Sie in unserer Schulordnung nachlesen.

Ja, eigentlich in jeder Stunde. Zusätzlich bieten wir einmal im Jahr „Freiwillige Leistungsbewertungen“ – kurz: FLBs – an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ja, die Musikschule bietet digitalen Fernunterricht oder digitale Lernbegleitung an, welche den Präsenzunterricht ergänzen. In Absprache mit der Lehrkraft können nach Maßgabe pädagogischer Sinnhaftigkeit bis zu neun Unterrichtseinheiten pro Schuljahr (25 %) im Fernunterricht bei Nutzern bis zu 18 Jahren erteilt werden. Bei erwachsenen Lernenden der Musikschule Trossingen erhöht sich der Anteil des möglichen digitalen Fernunterrichts auf 18 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, bzw. 50% des jeweiligen Unterrichtspakets. Mehr Informationen finden sie in unserer Schulordnung.

Zur Anmeldung

Entweder Sie nutzen unser Online-Anmeldeformular oder Sie füllen das Anmeldeformular in unserer Infobroschüre aus und geben es im Sekretariat ab. Gerne können wir Ihnen die Infobroschüren samt Anmeldeformulare auch per Post zuschicken.

Ja, ein Lehrer:innen- und/oder Fachwechsel ist zum Schulhalbjahresbeginn möglich. Die Ummeldeformulare gibt es im Sekretariat. Wir würden uns freuen, wenn Sie das Gespräch mit Ihrer Lehrkraft suchen.

Zur Engeltordnung

Das Unterrichtsentgelt wird nach sogenannten »Zeitbausteinen« berechnet. Ein Zeitbaustein beträgt 15 Minuten. Für diesen wird ein festes Entgelt erhoben. So kann innerhalb eines Monats die Unterrichtsform vom Einzel- zum Kleingruppenunterricht über Ensembleunterricht bis hin zu Workshops ohne Auswirkung auf die Höhe des Entgelts nach Absprache verändert werden. Unser offenes System ermöglicht in Absprache mit der Lehrkraft die individuelle Anpassung der Gruppengröße, der Unterrichtsform (wie eingeschobene Workshops), der Unterrichtsabstände (z.B. 14-tägig) wie auch der Unterrichtsdauer.

In der Musikschule ist das Unterrichtsentgelt wohnortsabhängig. Weitere Informationen finden Sie in unserer Entgelttabelle.
Die Preise der Tanzschule sind kursabhängig. Die genauen Gebühren finden Sie unter Entgelte nach Kursen.

Unsere Mitgliedsgemeinden subventionieren den Musikunterricht unterschiedlich, daher ist das Unterrichtsentgelt ortsabhängig. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der Entgelttabelle.
Weitere Ermäßigungen sind der Familienpass für Geringverdiener in Trossingen – weitere Gebührenreduzierung um 20 % für die Musikschule und 35 % für die Tanzschule -, der Geschwisterrabatt – ab dem zweitem Kind 10% Ermäßigung auf alle Kinder der Familie und Unterrichtsfächer -, die Sozialermäßigung, die Begabtenförderung und das Bildungspaket des Bundesministeriums.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der monatlichen Abschlagszahlung an. Sie können somit das Jahresentgelt in zwölf gleichbleibenden Abschlagszahlungen per Dauerauftrag oder Bankeinzug bezahlen. Selbstverständlich ist auch eine Vorauszahlung des Jahresentgelts viertel-, halb- oder jährlich möglich.

Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail). Die Fristen belaufen sich auf zwei Monate vor Schulhalbjahresende, d.h. im Winterschulhalbjahr muss die Kündigung bis zum 31. Januar schriftlich vorliegen, im Sommerhalbjahr zum 31. Juli.

Dem Jahr werden 36 Unterrichtseinheiten zugrunde gelegt. Die Schulhalbjahre dauern vom 01. Oktober bis 31. März und vom 01. April bis 30. September und entsprechen jeweils 18 Unterrichtseinheiten. Die monatlichen Abschlagszahlungen des Halb- oder Ganzjahresentgelts stehen nicht mit der jeweiligen monatlichen Unterrichtsleistung in Verbindung. Sie dienen einer für Sie berechenbaren und gleichbleibenden Zahlungsform.

Zur Musikschule

Vergleichen Sie doch einmal die beiden für Sie infrage kommenden Musikschulen miteinander. Was bietet der Privatanbieter, was bieten wir? Wir haben uns einer umfassenden musikalisch-ästhetischen Bildung mit ihren vielen verschiedenen Möglichkeiten und Betätigungsfeldern verschrieben und unterrichten nicht nur einmal pro Woche. Neben dem unserem Ensemble- und Orchesterangebot, reichhaltigen Feedbacksituationen und alternativen Selbstverwirklichungsmöglichkeiten begleiten wir Ihr Kind durchgängig buchstäblich von seinen ersten ersten Schritten bis zum Musikstudium, sollte es den Wunsch dazu entwickeln.
Bei uns an der Musikschule wird nur ein kleiner Entgeltbeitrag für das Mitspielen in Ensembles erhoben, das gemeinsame Musizieren ist somit fast kostenlos.
Zudem sind wir eine der öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM). Der Strukturplan und die Rahmenlehrpläne des VdM sind die Basis für ein vollständiges, aufeinander abgestimmtes, vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot der Musikschulen.

Alle unsere Lehrkräfte haben ein musikpädagogisches Studium abgeschlossen oder verfügen über andere adäquate Qualifikationen. Zudem bieten wir regelmäßige interne Fortbildungsprogramme in den Bereichen Pädagogik und Unterrichtsentwickung zur Weiterbildung für unsere Lehrkräfte an. Durch unser großes Kollegium sind auch Lehrer:innen- und/ oder Fachwechsel i.d.R. problemlos möglich.

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