Musikunterricht im Lockdown
Liebe Eltern und liebe Lernende,
die neue, aktualisierte Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg tritt am 11.01.2021 in Kraft. Gemäß dieser neuen Corona-VO ist allen kulturellen Einrichtungen und allen Einrichtungen der außerschulischen Bildung bis zum 31.01.2021 der Betrieb mit Publikumsverkehr untersagt. Dies bedeutet: auch die Musikschule Trossingen bleibt zunächst geschlossen, Präsenzunterricht ist untersagt.
Falls Sie Fragen zum Unterrichtsgeschehen haben wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Verwaltung.
Bitte bleiben Sie alle gesund.
Ihre Musik- und Tanzschule Trossingen